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Autofahrer sollen Kennzeichen bundesweit mitnehmen können

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kennzeichenmitnahmeDas Bundeskabinett hat beschlossen, das Autofahrer ab dem 1.Juli 2014 ihre KFZ Kennzeichen behalten können, wenn sie von einem Zulassungsbezirk in den anderen umziehen. Auf diese Weise erspart man sich die Kosten für ein neues Nummernschild und natürlich auch die Bürokratie, die ein Kennzeichenwechsel mit sich bringt.

Umkennzeichnung beim Wohnungswechsel soll entfallen

Ein Umzug bringt immer eine menge Probleme mit sich. Laut eines neuen Beschlusses der Kabinetts braucht man sich jedoch schon bald nicht mehr um die Ummeldung des Fahrzeugs zu kümmern, auch wenn es sich um einen Umzug von einem Bundesland in ein anders handelt.. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer lies verlauten, das eine Neureglung dieser Verordnung voraussichtlich schon im nächsten Jahr eintreten wird. Im April des vergangenen Jahres wurde diese Maßnahme von der Länder-Verkehrsministerkonferenz geplant. In einigen Bundesländer gilt eine solche Reglung schon seit einigen Jahren und wird als Teil einer effizienten und bürgernahen Verwaltung betrachtet.


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